Arbeits - und Brandschutz

Datenschutzunterweisung


Datenschutz ist Chefsache! Zumindest wenn es um die Haftung geht!

Beugen Sie deshalb Datenpannen vor!


Mit unserem Partner stellen wir auch hier ihnen eine interaktiven E-Learning  unterweisen zur Verfügung. Mit dieser sensibilisieren sie Ihre Mitarbeiter, zeit- und ortsunabhängig, online.

Die Durchführung der Unterweisung wird auf über die Plattform unseres Partners unserer Online-Plattform  protokolliert und rechtssicher dokumentiert.

Die Teilnehmenden werden auf ihren Wunsch, in vorgeschriebenen Intervallen, automatisiert an die Durchführung der Unterweisung erinnert. Auch eine einmalige Unterweisung ist selbstverständlich möglich.

Auf Wunsch erhalten die Teilnehmenden, nach erfolgreichem Abschluss der Unterweisung ein Zertifikat über die durchgeführte Unterweisung mit deren Lerninhalten!



Die Datenschutzunterweisung  vermittelt Grundkenntnisse über die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung


Inhalt:


Grundlagen und Begriffe                                Datenschutzgrundsätze

 

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung                 Rechte betroffener Personen

 

Auftragsverarbeitung                                     Datenschutzverletzungen

Rechtliche Grundlagen!


Die DSGVO bringt für Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer weitreichende Verpflichtungen mit sich.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Als Grundregel ist hier festgelegt, dass ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen Pflicht ist, wenn sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Darüber hinaus müssen sie unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter dann einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Übermittlung, der anonymen Übermittlung und der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.


Erstellung einer Datenschutz-Folgeabschätzung

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine in bestimmten Fällen vorgeschriebene, strukturierte Risikoanalyse zur Vorabbewertung der möglichen Folgen von Datenverarbeitungsvorgängen, die der Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts vorzunehmen hat.

Die DSFA ist in Art. 35 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Sie ist demnach durchzuführen, wenn aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht.


Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung

Die Pflicht zur Datenschutzschulung und Sensibilisierung ergibt ergibt sich aus einzelnen Aufgaben, die Ihre Mitarbeiter ausführen.

Für diese Aufgaben müssen Sie qualifiziert werden.

Außerdem besitzt der Unternehmer, bzw. der Verantwortliche eine Rechenschaftspflicht zur Einhaltung der DSGVO und diese beinhaltet auch organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften.

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