Arbeits - und Brandschutz
Brandschutzunterweisung
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitgeber*innen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Neben der erstmaligen Brandschutzunterweisung sind solche Belehrungen regelmäßig mindestens einmal im Jahr, durchzuführen. Daneben kann es auch besondere Anlässe geben, die eine Brandschutzunterweisung erforderlich machen, zum Beispiel ein Arbeitsunfall oder ein Brandereignis.
Auch hier arbeiten wir mit unserem Partner für digitale Schulungen zusammen. Durch unser Unterweisungs-Modul können Sie alle Ihre Mitarbeiter schnell und kosteneffizient schulen. Egal an welchem Ort und zu welcher Zeit. Die Nutzung funktioniert für jedes Endgerät, ob Desktop, Smartphone oder Tablet. Nutzen Sie diese flexible und kostengünstige Art der Unterweisung um aus einem lästigen aber notwendigen Thema eine flexible, rechtssichere und interaktive Schulung für jeden Einzelnen zu machen.
Natürlich können wir diese Unterweisung auch in Präsenz für sie durchführen.
Rechtliche Grundlagen
Warum das Thema Brandschutz jedes Unternehmen betrifft und sogar gesetzlich vorgeschrieben ist, zeigen wir Ihnen hier:
§§ 10,12 ArbSchG in Verbindung mit § 6 ArbStättV
Gesetzliche Pflicht zur jährlichen und anlassbezogenen An-/Unterweisung Ihrer Mitarbeiter (regelmäßig, rechtzeitig, fachlich richtige und in für diese verständlicher Form und Sprache)
DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Pflichtanweisung bzgl. z.B. Informationspflichten, Unterweisungspflichten, Gefährdungsbeurteilungen, Verhaltensprävention, Erste-Hilfe und Fluchtplänen inkl. Dokumentationspflichten
ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) – A2.2 Maßnahmen gegen Brände
Insbesondere Punkt 7.2 Unterweisungspflicht zu beachten (Unterweisung ist Pflicht vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich - die Unterweisung ist zu dokumentieren)
Vertragliche Sorgfaltspflichten
Im Rahmen von Betriebshaftpflicht- und anderen Pflichtversicherungen Pflicht zur stetigen Anpassung bezgl. Schutzmaßnahmen (DIN- und EN-Normen)
OK
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