Arbeits - und Brandschutz

Ausbildung Brandschutz- und Evakuierungshelfer


Eine gute Brandschutzhelfer Ausbildung ist nicht nur wegen der rechtlichen Vorgabe  für die Sicherheit in Ihrem Unternehmen enorm wichtig, denn ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung und Bedrohung dar. Die Verantwortung für Ihre Beschäftigten, so wie die Sicherung Ihres Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit.


Die Ausbildung ihrer Mitarbeiter teilt sich in zwei Teile auf, dem theoretischen Teil und den praktischen Teil


Den Theorieteil können wir ihnen sehr flexibel anbieten. Mit unserem Partner stellen wir auf Wunsch ihrem Unternehmen ein online Tool zur verfügung in dem die Mitarbeiter, wann immer und von wo sie wollen, sich einloggen können um die 3 Lerneinheiten zu durchlaufen. Dabei können Sie dies so oft und so lange durchführen wie sie es wollen. So können Rüstzeiten, Leerläufe im Betrieb oder in einer ruhigen Minuten durchgeführt werden. Der Zeitaufwand liegt bei ca. 90 Minuten pro Teilnehmer.


Natürlich bieten wir auch auf Wunsch Präsenzschulungen in ihrem Haus oder Unternehmen an, oder in unserem Schulungsleiter in Geretsried ( Dieselweg 12)


Auch die praktische Ausbildung Ihrer Mitarbeiter erfolgt durch uns.

Ergänzend werden die Teilnehmenden im praktischen Teil der Ausbildung auf betriebsspezifische Gefahren durch Brände, auf besondere im Betrieb vorhandenen Löscheinrichtungen und besondere betriebsbedingte Verhaltensmaßnahmen im Brandfall sensibilisiert und ausgebildet. Die Teilnehmenden werden vollumfänglich in die betriebsspezifischen Gegebenheiten eingewiesen.


Im Anschluß können ihre Mitarbeiter an unserem Brand und Löschtrainer mit unseren Übungsleitern-Feuerlöschern das erlernte in die Praxis umsetzen und dabei üben einen Entstehungsbrand schnell und effektiv zu bekämpfen.



Inhalte der Ausbildung

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‍        Grundlagen des Brandschutzes                                                        Grundlagen der Evakuierung & Aufgaben des Evakuierungshelfers

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‍        Das Verhalten von Menschen in Ausnahmesituationen                  Aufgaben des Brandschutzhelfers

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‍        Betriebliche Brandschutzorganisation                                            Gefahren im Brandfall

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‍        Verhalten im Ernstfall                                                                        Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzliche Notwendigkeit der Ausbildung ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.


Technische Regeln für Arbeitsstätten: ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abs. 7.3 "Brandschutzhelfer"

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausrechend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.


Unfallverhütungsvorschrift: Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“

Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

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